Sanktionen gegenüber Russland: Darauf müssen Unternehmen achten

Welche Sanktionen gelten gegenüber Russland – und wie gelingt es Unternehmen, diese permanent im Blick zu behalten? Wir sortieren die Lage und zeigen, wie sich Compliance erleichtern lässt.

Bereits seit einigen Jahren bestehen Sanktionen gegenüber Russland. 2014, als Russland die Krim besetzte, verhängten die EU und Staaten wie die USA oder Australien beispielsweise Einreiseverbote für einzelne russische Politiker oder froren Vermögenswerte ein. Nach dem Giftanschlag auf den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny im Jahr 2020 reagierte die EU unter anderem mit Einreiseverboten gegenüber einzelnen Personen.

Seit Beginn des Angriffs auf die Ukraine kamen nun eine ganze Reihe von Sanktionen hinzu – einige wurden von der EU, einige aber auch von einzelnen Ländern wie etwa Deutschland individuell verhängt. „In der deutschen Wirtschaft gibt es großes Verständnis dafür, dass die Politik mit harten und wirksamen Sanktionen gegen die Verursacher reagieren muss“, erklärte dazu DIHK-Präsident Peter Adrian. „Ein Krieg ist keine Basis für wirtschaftlich tragfähige Beziehungen.“

Sanktionen gegenüber Russland

Handelsverbote oder Handelsbeschränkungen existieren für:

  • Russische Staatsanleihen
  • „Dual-use“-Güter: Erzeugnisse, die sich nicht nur für zivile sondern auch militärische Zwecke einsetzen lassen.  Achtung: Das können beispielsweise auch „harmlos“ wirkende Elektrobauteile sein.
  • Einzelne Technologien: Dazu gehören Schlüsseltechnologien wie etwa Halbleitererzeugnisse oder Technologien, die zum Ausbau von Erdölraffinerien benötigt werden.
  • Flugzeuge, Hubschrauber und andere Luftfahrzeuge inklusive der Ersatzteile und Ausrüstung

Geschäfte können nicht mehr abgesichert werden: 

Die Bundesrepublik Deutschland setzte Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien aus. Russland-Geschäfte können damit aktuell nicht mehr durch Hermes-Bürgschaften des Staates geschützt werden. Übrigens: Geschäfte, die durch Sanktionslisten gesperrt sind, sind auch nicht mehr über die Kreditversicherung geschützt. (Bei Fragen zur Absicherung von Exportgeschäften wenden Sie sich bitte an die Fachmakler der Wa-Ka Kreditversicherungs­makler GmbH.)

Es gelten Einschränkungen für konkrete Personen, Unternehmen und Organisationen:

Die EU setzte einige Hundert Personen und Unternehmen auf eine Sanktionsliste. Mit diesen dürfen prinzipiell keine Geschäfte mehr gemacht werden. Außerdem wurden alle in der EU befindlichen Vermögenswerte eingefroren und die Personen dürfen nicht mehr in die EU einreisen. Zu ihnen gehören unter anderem:

  • Mehrere Hunderte Abgeordnete des russischen Parlaments, die die Regionen Luhansk und Donezk als „Volksrepubliken“ anerkennen.
  • Weitere Personen, die Wladimir Putin nahestehen und/oder ihn unterstützen – beispielsweise aus seiner Regierung sowie mehrere Oligarchen.
  • Mehrere Banken, beispielsweise die „Bank Rossii“ und die mehrheitlich in Staatsbesitz befindliche VTB. Insgesamt sieben Banken sind vom SWIFT-System ausgeschlossen.

Außerdem stoppte die Bundesrepublik Deutschland bekanntermaßen das teuerste gemeinsame Projekt überhaupt – die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2. Auch Visa wurden eingeschränkt. Der EU-Luftraum ist für russische Flugzeuge gesperrt.

Was folgt für Unternehmen?

Unternehmen sind verpflichtet, die Liste der Sanktionen ständig zu prüfen und zu beachten. Das kann herausfordernd sein. Wir empfehlen Ihnen folgende Anlaufstellen:

Wichtig: Gesetze und Vorschriften gilt es einzuhalten – da machen auch die Sanktionen keine Ausnahme. Beachten Unternehmen diese nicht, drohen empfindliche Strafen. Sie sollten also zwingend darauf achten, ein intaktes Compliance-Management in ihrer Struktur zu verankern.

Wie können Unternehmen vorgehen?

Zahlreiche Unternehmen gleichen schon jetzt Sanktionslisten automatisiert ab. Bei der Vielzahl der Maßnahmen und der enormen Dynamik insbesondere des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist es für Unternehmen auch kaum zu schaffen, alle Vorschriften im Blick zu haben und penibel einzuhalten. Dazu müssen Sie nicht einmal direkte Verbindungen nach Russland haben – Sanktionen gelten auch für die in Deutschland ansässige Tochtergesellschaft eines russischen Unternehmens. 

Wie gehen Unternehmen sicher, dass sie die Sanktionen einhalten? Zunächst gilt es, Compliance-Informationen einzuholen. Dazu wenden sie sich an Data Provider. Idealerweise kombinieren sie diese Informationen mit Compliance Solutions, die automatisiert prüfen und überwachen. Wer beide Instrumente intelligent miteinander verknüpft, erhält eine hohe Sicherheit bei gleichzeitig maximaler Effizienz. 

Handelsbeschränkungen gelten übrigens nicht nur gegenüber Russland. Sie sind ein häufig genutztes Instrument, wenn Staaten über die Wirtschaft politisch Einfluss nehmen wollen. So gab und gibt es häufig Strafzölle für einzelne Produkte oder gegenüber einzelnen Ländern. Unternehmen tun gut daran, ihr Compliance-System nachhaltig aufzustellen.

Natürlich sind Sanktionslisten und -maßnahmen öffentlich einsehbar – wir haben Ihnen oben einige Quellen verlinkt. Jedes Unternehmen kann händisch darauf zugreifen und Suchläufe starten. Wollen sie Unternehmen checken, die bereits auf diesen Listen stehen, werden sie schnell Ergebnisse erhalten. Anders sieht es aus, wenn Unternehmen jedoch mit einer Tochtergesellschaft oder Mehrheitsbeteiligung gelistet ist oder eine der handelnden Personen auf der Sanktionsliste steht: Die Suche ist dann ungleich schwieriger. 

Noch komplizierter wird es, wenn es um den wirtschaftlich Berechtigten geht – also der Person, der dieses Unternehmen letztlich gehört und die von den möglichen Gewinnen profitiert. Wo soll man anfangen zu suchen? Helfen kann ein KYC-Check: Diese Art der Prüfung – KYC steht für „Know Your Customer“ – ermittelt den wirtschaftlich Berechtigten und kann direkt mit dem Abgleich der Sanktionslisten kombiniert werden. Unternehmen gewinnen mit einer digitalisierten und automatisierten Abfrage damit nicht nur Zeit, sondern auch massiv an Sicherheit. Vergessen Sie nicht: Alle Unternehmen oder Personen, die auf Sanktionslisten genannt sind, sind strikt tabu für Geschäftsbeziehungen.

Ein maßgeschneidertes Lösungskonzept mit Software- und Data-Providern aus den Bereichen Credit, Risk und Compliance vereinfacht und automatisiert die nötigen Prozesse und sorgt dafür, dass alle relevanten PEP- und Sanktionslisten inklusive Black- und Watchlists, Embargolisten und Adverse Media tagesaktuell geprüft werden.